Wie werden Schmerzdimensionen in Stufen zur Therapieentscheidung genutzt?
10 Fundstellen aus 7 Leitlinien ·
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Was die Fundstellen abdecken
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[1] behandelt die Schmerzerfassung mit der NRS und deren Bedeutung für die Therapieentscheidung, [2] beschreibt das WHO-Stufenschema zur Schmerztherapie, [3] erläutert die mehrdimensionale Schmerzerfassung nach dem Bio-Psycho-Sozialen Modell, [4] und [5] thematisieren die Erfassung der Schmerzintensität und deren Einfluss auf die Therapie, [6] beschreibt die Bedeutung der Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzung bei geriatrischen Patienten, [7] behandelt die Schmerzanamnese und deren Standardisierung, [8] thematisiert die Kombination von Selbstauskunft und Fremdbeobachtung, [9] streift die Verwendung von Analogskalen, [10] behandelt die Herausforderungen bei der Schmerzerfassung bei geriatrischen Patienten und die Notwendigkeit von Fremdeinschätzungen.
Fundstellen in den Leitlinien
1.001-025l_S3_Behandlung-akuter-perioperativer-posttraumatischer-Schmerzen_2022-11.pdf — Seite 33–34 (Uebergang)
Schmerzerfassung sollte dementsprechend bevorzugt mit Hilfe der 11 stufigen numerischen Ra tingskala (NRS) mit den Endpunkten 0 = keine Schmerzen und 10 = stärkste vorstellbare Schmerzen erfolgen.
2.145-005l_S3_Schmerzmanagement-bei-geriatrischen-Patientinnen-in-allen-Versorgungssettings-GeriPAIN_2025-10.pdf — Seite 32–33 (Uebergang)
Mögliche oder vorhandene Schmerzen werden entsprechend des Bio-Psycho-Sozialen Modells mehrdimensional erfasst. Dabei wird in sensorisch-diskriminative, motivational- affektive, kognitiv-evaluative und verhaltensbezogene Dimensionen differenziert (Sirsch et al.
3.001-012l_S3_Analgesie-Sedierung-Delirmanagement-in-der-Intensivmedizin-DAS_2025-08-abgelaufen_01.pdf — Seite 21–22 (Uebergang)
Als Interventionsgrenze kann daher auf einer NRS ein Wert von ≥ 4 festgelegt werden[106]. Dieser Wert ist jedoch nur ein grober Anhaltspunkt, die Interventionsgrenzen richten sich nach dem Wunsch des oder der Patient:in und dessen oder derer individueller Schmerzakzeptanz/–toleranz sowie dem Ausmass der Funktionseinschränkungen.
4.053-036l_S1_Chronischer_Schmerz_2025-02.pdf — Seite 20–21 (Uebergang)
Sowohl (inter-)nationale Leitlinien als auch der Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege“ weisen darauf hin, dass die Schmerzerfassung bei der Selbsteinschätzung beginnen und über einen hierarchischen Prozess bis zur Fremdeinschätzung fortgeführt werden soll (Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen 2017; DNQP 2020; Verenso 2016). Das Schmerzassessment beginnt mit der Selbstauskunft der geriatrischen Patient:innen. Bei einer vorliegenden oder vermuteten kognitiven und/oder kommunikativen Beeinträchtigung wird die Selbsteinschätzung zusätzlich durch eine Fremdeinschätzung der Schmerzen ergänzt (Sirsch 2020).
6.001-043l_S2k_Katastrophenmedizinische-praehospitale-Behandlungsleitlinie_2023-10.pdf — Seite 125–126 (Uebergang)
⇑ Schmerzen sollten mittels NRS (Numeric rating scale, 0 = kein Schmerz bis 10 = stärkste vorstellbare Schmerzen) oder VRS (Verbal rating scale: „kein Schmerz“, „leichte Schmerzen“, „moderate Schmerzen“, „starke Schmerzen“ oder „nicht erträgliche/unerträgliche Schmerzen“) oder der Gesichter-Skala für Kinder beurteilt und dokumentiert werden.
7.057-017l_S2k_Diabetes_mellitus_im_Alter_2018-09-abgelaufen.pdf — Seite 73–74 (Uebergang)
73 ein einheitliches Set an Schmerzerfassungsinstrumenten, um einen gleichermaßen objektivier- ten und verständigungsgesicherten Austausch sicherzustellen [Deutsches Netzwerk für Quali- tätsentwicklung in der Pflege (DNQP) 2015; Mamhidir 2017; Rastogi 2013].
8.057-017l_S2k_Diabetes_mellitus_im_Alter_2018-09-abgelaufen.pdf — Seite 71–72 (Uebergang)
Ab der Schmerzstärke 4, entsprechend dem dritten Gesicht, bestehen therapiebedürftige Schmerzen. Erklärende Worte über die Bedeutung der einzelnen Gesichter und den damit verbundenen Schmerzstufen dem Alter des Kindes entsprechend helfen dem Kind, seine Schmerzempfindung darzustellen. Analogskalen
10.084-002l_S1_Geriatrisches-Assessment-Stufe-2_2026-02.pdf — Seite 96
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